Königstitel

»Manch einer kam vom rechten Weg ab, nur um einen Königstitel zu erlangen.«

-Taramil aus Umar Enor-

König von Amrian

Allgemein Der König oder die Königin von Amrian war der alleinige Herrscher über die Stadt Amrian und deren Umland. Befugnisse Der König oder die Königin von Amrian herrschte vom Schwarzen Palast aus über die Stadt Amrian und weite Teile des oberen Tales der Emra. Alle Bewohner seines oder ihres Einflussbereiches waren ihm oder ihr zur […]

König von Lau-Onn

Allgemein Der König von Lau-Onn war der weltliche Herrscher von Lau-Onn. Befugnisse In Ata-Disha und dem Umland der Hauptstadt war der König von Lau-Onn der uneingeschränkte Herrscher. In den Gebieten, die einem der Dreizehn Häuser gehörten, war er zumeist auf das Wohlwollen von dessen Oberhaupt angewiesen. Kam es zu Streitigkeiten zwischen den Häusern, wurde er

König von Orvolor

Allgemein Der König oder die Königin von Orvolor war der Herrscher über das Reich Orvolor. Befugnisse Der König oder die Königin von Orvolor herrschte mit uneingeschränkter Macht über die Gesamtheit des Einflussbereiches von Orvolor. Die Fürsten des Reiches waren ihm oder ihr ebenso Rechenschaft schuldig, wie das gemeine Volk. Er oder sie durfte nach eigenem

Großkönigin von Vanrania

Allgemein Die Großkönigin von Vanrania herrschte als Königin über die Könige der sechs Reiche von Vanrania und vertrat diese auch nach außen hin. Befugnisse Die herrschende Großkönigin hatte in Friedenszeiten kaum echte Macht, regelten die Könige von Vanrania die Angelegenheiten ihrer Reiche doch für gewöhnlich unter sich. Wann immer es jedoch zu Streitigkeiten zwischen den

König von Erbarior

Allgemein Der König oder die Königin von Erbarior war der uneingeschränkte Herrscher über das Königreich Erbarior und all dessen Fürstentümer. Befugnisse Der herrschende König beziehungsweise die herrschende Königin hatte im Reich Erbarior beinahe uneingeschränkte Befugnisse. Er oder sie konnte nach Belieben Gesetze erlassen oder aufheben. Alle Bewohner des Königreiches – Adelige wie gewöhnliches Volk –