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Verbände
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Verschiedenes
Arethéren
Allgemein
Die Arethéren waren der Geheimdienst der erbarischen Könige. Sie unterstanden dem König selbst und befolgten nur dessen Befehle. Sie bestanden aus den besten und klügsten Kriegern Erbariors und führten – meist im Verborgenen – wichtige Aufträge des Königs aus.
Geschichte
Anfänge
Die Arethéren wurden von Naone, der Tochter des Königs Xeromots des Zweiten, gegründet um ihren Bruder Recalion zu beschützen, hatte diese doch kein Vertrauen in die Leibwächter des Königs. So wachte sie im Verborgenen mit ihren Vertrauten über ihren Bruder. Nachdem dieser gestorben war, tat sie dies auch für seinen Nachfolger, ihren anderen Bruder Reruan. Als Naone selbst starb, blieben die Arethéren bestehen und wurden meist von engen Verwandten des Königs angeführt. Dienten sie zunächst als zweite geheime Leibwache des Königs, verrichteten sie bald auch andere Dienste. Manche Könige nutzten sie als Späher, andere als Boten. Hin und wieder ließen sie auch Menschen verschwinden, die dem König unlieb geworden waren.
Jüngere Geschichte
Nachdem Regnadon all seine Verwandten mit Ausnahme seines Sohnes und seiner Töchter getötet hatte, ernannte er mit einem seiner Vertrauten zum ersten Mal jemanden zum Oberbefehlshaber der Arethéren, der kein königliches Blut in sich trug. Regnadon nutzte die Arethéren verstärkt für Meuchelmorde und um seine Feinde einzuschüchtern. Dies führte dazu, dass das Volk sie bald mehr fürchtete als ehrte. Unter Regnadons Sohn Recalion dienten sie dann zumeist wieder als Boten und Späher. Rexian setzte sie auch im Krieg ein, als es darum ging, seine Widersacherin Virisare auszuschalten. So kam auch Naron mit ihnen in Berührung. Narons Begleiter Pairot strebte eine Laufbahn bei den Arethéren an, die ihm auch nach der Schlacht bei Varuvils Wall gewährt wurde.
Erscheinung
Da die Arethéren meist im Geheimen wirkten, trugen sie keine besonderen Erkennungsmerkmale. Jedoch besaß jeder von ihnen einen unscheinbaren Dolch, in dessen Klinge das Auge eines Falken eingeritzt war.
Ränge
Wie die meisten bewaffneten Einheiten des erbarischen Heeres hatten auch die Arethéren eine strenge Befehlskette, die nur vom König übergangen werden konnte. Um als Anwärter für die Arethéren in Betracht gezogen zu werden, benötigte man die Empfehlung eines hochrangigen Hauptmannes der erbarischen Truppen oder eines Fürsten. Meist handelte es sich dabei um besonders starke oder geschickte Krieger aus dem Heer oder einer der Stadtwachen, die sich durch besondere Verdienste hervorgehoben hatten. Hin und wieder kam es auch vor, dass Diebe oder andere zwielichtige Menschen angeworben wurden, wussten die Arethéren deren Fähigkeiten doch zu schätzen. Wer tatsächlich aufgenommen wurde, entschied schlussendlich der König.
Verschworener
Sobald ein Anwärter dem König die Treue geschworen hatte, wurde er zum Verschworenen ernannt. Verschworene mussten eine harte Ausbildung durchlaufen, in deren Verlauf sie alles lernten, was ein Arethér können musste. Sie arbeiteten nur selten im Alleingang.
Bewahrer
Hatte ein Verschworener seine Ausbildung beendet, wurde er zum Bewahrer befördert und galt damit als vollwertiges Mitglied der Truppe. Bewahrer arbeiteten für gewöhnlich allein, hin und wieder auch in Gruppen, wenn es besonders schwierige Aufträge zu erledigen galt.
Hauptmann
Die Hauptmänner der Arethéren wiesen den einzelnen Verschworenen und Bewahrern ihre Aufgaben zu. Sie waren für gewöhnlich diejenigen, die mit dem König zu tun hatten und Befehle von diesem oder dem Oberbefehlshaber entgegen nahmen.
Oberbefehlshaber
Der Oberbefehlshaber war der Anführer der Arethéren und meist ein enger Vertrauter oder Verwandter des Königs. Er nahm für gewöhnlich nicht an Einsätzen teil und sorgte dafür, dass seine Untergebenen ihren Dienst taten. Zudem lag es in seiner Hand, Verschworene und Bewahrer zu befördern.
Bekannte Mitglieder
Erwähnung
- DWS: 23-24, 337-338
- DEDV: 211, 220, 235, 244, 287, 469, 516, 520-530, 532, 545-547, 550-551, 579-580, 582, 584, 595-596
- DLDD: 130, 133, 145-146, 149, 151, 153-154, 157, 178, 203, 205, 239, 248-249, 288