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Fürstenrat von Erbarior


Allgemein

Der Fürstenrat von Erbarior bestand aus den neun Fürsten, die über die Teile des Reiches herrschten. Er trat für gewöhnlich nur dann zusammen, wenn es darum ging, einen neuen König zu krönen. Der Vorsitzende des Rates war der König von Erbarior, der zugleich als Fürst von Elarenia galt.


Geschichte

Der Fürstenrat wurde im Jahr 1272 E.Z. von Rehuon, dem fünften König von Erbarior, gegründet. Aufgabe des Rates war es zunächst, den König bei der Herrschaft über das Reich zu beraten und unterstützen. Als Chalomis im Jahr 1417 E.Z. den Kronrat gründete, übernahm dieser größtenteils die Aufgaben des Fürstenrates. So wurde der Rat nur noch äußerst selten einberufen – meist, wenn es um die Krönung eines neuen Königs oder um Bedrohungen ging, die das ganze Reich betrafen. Im Jahr 2364 E.Z. berief Heermeister Daiwanir den Rat ein, um sich zum König krönen zu lassen. Sein Ansinnen scheiterte, als Rexian den Verräter vor den versammelten Fürsten bloßstellte.


Befugnisse

Wie der Kronrat konnte auch der Fürstenrat Gesetzesvorlagen einbringen, die dann vom König aufgenommen oder verworfen wurden. Mit einer Zweidrittelmehrheit konnte er zudem gemeinsam mit dem Kronrat einen herrschenden König absetzen. Von diesem Recht wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.


Bekannte Mitglieder


Erwähnung

  • DEDV: 59, 80, 87, 94, 113, 141, 149, 192, 205, 217, 219
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