Hol

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Geschichte

Junge Jahre

Hol wurde im Jahr 2275 E.Z. als Sohn der Schwester des Königs Heor in Umar Enor geboren. Obwohl er im Königpalast aufwuchs, bestimmte der Neid bereits Hols Kindheit. Er hasste alle, die scheinbar mehr hatten als er. Insbesondere seine Vettern konnte er nicht ausstehen. In seiner Jugend verließ er oftmals die Stadt und sammelte auf seinen Reisen durch das Königreich allerlei zwielichtige Gestalten um sich. Immer wieder wurde er von seinem Onkel gerügt, denn er überschritt oft Grenzen und quälte das einfache Volk. Im Jahr 2303 E.Z. griff Hol schließlich gewaltsam nach der Macht. Er tötete Heor und dessen Kinder und krönte sich selbst zum König von Umar Enor. Als solcher ließ er sofort alle Freunde und Verbündeten seines Onkels hinrichten.

Herrschaft

In den folgenden Jahren baute Hol eine Schreckensherrschaft auf. Er nahm sich, was immer er wollte – vom Volk ebenso wie von den Adeligen. Aufstände schlug er blutig nieder, während er mehr und mehr Schurken um sich versammelte, die seinen Willen ausführten. Unter ihm wurde Umar Enor ein Ort, an dem es keine Gerechtigkeit gab. Je länger Hol jedoch auf dem gestohlenen Thron saß, desto mehr zehrten Wahnsinn und Verfolgungswahn ihn auf. Bald schon wagte er es nicht einmal mehr, seine Gemächer zu verlassen. Im Jahr 2319 E.Z. drang schließlich der Aufständische Narvanros in seinen Palast ein, um ihn zu töten. Hol entzog sich diesem Zugriff jedoch, indem er sich selbst aus dem Fenster eines hohen Turmes stürzte und beim Aufprall starb.


Persönlichkeit

Hols ganzes Wesen war vom Neid gezeichnet. Auch als König beneidete er jeden, der etwas besaß, was er nicht sein Eigen nannte. Beim Erreichen seiner Ziele zeigte Hol sich als äußerst gewissenlos und er schreckte nicht davor zurück, auch seine eigenen Vertrauten zu töten.


Erscheinung

In seiner Jugend war Hol ein ansehnlicher Mann mit wallendem braunem Haar und klugen braunen Augen. Der Wahnsinn entstellte ihn jedoch immer mehr, sodass er vor der Zeit alterte.


Erwähnung

  • DLDD: 215
  • DSDV: 87, 358
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