Beschützer des Reiches

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Beschützer des Reiches


Allgemein

Der Beschützer des Reiches war ein Ehrentitel, der für besondere Verdienste um das Reich und Volk von Erbarior verliehen wurde.


Befugnisse

Der Beschützer des Reiches hatte beinahe dieselbe Macht wie der König von Erbarior. Alle Untertanen des Königs – auch Fürsten und Grafen – waren verpflichtet, einem Beschützer des Reiches Hilfe und Gastfreundschaft zu gewähren. Ein Beschützer des Reiches durfte außerdem Recht sprechen. Seine Stimme hatte auch im Kronrat Gewicht.


Verleihung

Ein Beschützer des Reiches konnte nur vom König von Erbarior ernannt werden. Aufgrund der umfassenden Befugnisse, mit denen der Titel ausgestattet war, geschah dies nur selten.


Aberkennung

Der König von Erbarior konnte einen Beschützer des Reiches seines Amtes entheben. Auch der Kronrat und der Fürstenrat waren dazu befugt, jedoch nur mit einer Zweidrittelmehrheit.


Abzeichen

Als Zeichen seiner Macht trug der Beschützer des Reiches einen Anhänger in der Gestalt des erbarischen Wappens.


Träger


Erwähnung

  • DEDV: 192, 203, 205, 209-212, 217, 223, 234-235, 245, 248, 255, 257, 286, 291, 294-295, 297, 303-304, 306, 319, 322, 324, 326, 328, 332, 336-337, 372-373, 375, 379, 380-381, 387-388, 402, 407, 409, 422, 436, 445, 447, 451-452, 454, 461, 464, 467, 469, 491, 511, 519, 536, 547, 566, 585, 590-591
  • DLDD: 109-111, 121-122, 124, 125, 131-132, 135, 141, 152, 160, 173, 176, 262, 309, 364, 509, 513, 539
  • SAS2: 49
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