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Beschützer des Reiches


Allgemein

Beschützer des Reiches war ein Ehrentitel, der für besondere Verdienste um das Reich und Volk von Erbarior verliehen wurde.


Befugnisse

Der Beschützer des Reiches hatte beinahe dieselben Befugnisse wie der König von Erbarior. Alle Untertanen des Königs – auch Fürsten und Grafen – waren verpflichtet, einem Beschützer des Reiches Hilfe und Gastfreundschaft zu gewähren. Außerdem durfte der Beschützer des Reiches Recht sprechen. Seine Stimme hatte auch im Kronrat Gewicht.


Verleihung

Ein Beschützer des Reiches konnte nur vom König von Erbarior ernannt werden. Aufgrund der umfassenden Befugnisse, mit denen der Titel einherging, geschah eine solche Ernennung nur selten.


Aberkennung

Der König von Erbarior konnte einen Beschützer des Reiches seines Amtes entheben. Auch der Kronrat und der Fürstenrat waren dazu befugt, Beschützer des Reiches abzuerkennen – jedoch nur mit einer Zweidrittelmehrheit.


Abzeichen

Als Zeichen seiner Macht trug der Beschützer des Reiches eine Anstecknadel in der Gestalt des erbarischen Wappens.


Trägerinnen und Träger


Erwähnung

  • DEDV: 190, 201, 203, 208, 210, 214-215, 221, 232, 243, 253, 255, 281, 285, 289-290, 293-294, 296-297, 302-303, 305, 317, 321, 323, 325, 327, 331-332, 334-336, 371-374, 379-381, 386-387, 401, 406, 409, 421, 435, 444, 446-447, 450-451, 453, 462-463, 466, 468-469, 471, 491, 506, 511, 519, 536, 547-548, 560, 567, 585, 590-591
  • DLDD: 115-116, 126-127, 130-131, 137-138, 140-141, 148-149, 154, 166, 180, 183, 269, 315, 368, 404, 511, 516, 541
  • SASII: 43
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