Übersicht

Seeherr


Allgemein

Seeherrinnen und Seeherren waren Angehörige des Hochadels von Anotur. Vor der Krönung des ersten Königs von Anotur teilten sie sich die Herrschaft über das Reich und waren meist in erbitterte Kämpfe oder gar Bürgerkriege untereinander verstrickt. Ursprünglich grenzten sich Seeherren durch die Anzahl der Schiffe, über die sie verfügten, von anderen Adeligen ab. Später bezogen sich ihre Titel meist eher auf die Macht und den Reichtum, die sich ihre Familien im Laufe der Jahrhunderte erworben hatten.


Befugnisse

Auch nach der Machtergreifung des Königs hatten die Seeherren weitreichende Befugnisse. Sie herrschten meist über Teile des Landes oder des Meeres und waren für dessen Sicherheit zuständig. Sie durften Heere von bis zu fünfhundert Mann Stärke aufstellen, waren jedoch in allen Taten dem König verpflichtet. Deshalb versuchten viele Seeherren auch unter dem König ihre alte Macht wiederzugewinnen und waren dadurch nicht selten in zwielichtige Geschäfte verwickelt.


Verleihung

Der Titel einer Seeherrin oder eines Seeherrn war erblich und wurde für gewöhnlich nur an das älteste Kind einer Seeherrenfamilie weitergegeben. Der König konnte Männer und Frauen aus dem gewöhnlichen Volk in den Seeherrenstand erheben.


Aberkennung

Der König von Anotur konnte Seeherrinnen und Seeherren ihre Rechte und Besitztümer nehmen.


Abzeichen

Das Zeichen der Macht des Seeherrenstandes war ein kurzer goldener Stab, der mit einem Tau umwunden war.


Erwähnung

  • DLDD: 552
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