Übersicht

König von Guilar


Allgemein

Der König oder die Königin von Guilar war der uneingeschränkte Herrscher des Königreiches Guilar, vor der Vereinigung mit Erbarior und nach der Loslösung.


Befugnisse

Herrschende Könige und Königinnen hatten umreichende Vollmachten über die Ländereien Guilars. So erließen sie selbstständig Gesetze und hatten in allen Belangen das letzte Wort. Adelige und Angehörige des einfachen Volkes waren ihnen gleichermaßen zu Treue verpflichtet.


Verleihung

Die Königswürde wurde vom herrschenden König beziehungsweise der Königinnen zumeist an deren ältestes Kind weitergegeben. Bisweilen wurden jedoch Thronanwärter übergangen, wenn sie sich als unwürdig erwiesen. Dann ging die Krone stattdessen auf dessen jüngere Geschwister oder andere nahe Verwandete des Amtsinhabers.


Aberkennung

Die Königswürde erlosch mit dem Tod. Ein Gesetz zur Absetzung eines Königs oder einer Königin gab es in Guilar nicht.


Trägerinnen und Träger


Erwähnung

  • DLDD: 226, 328
  • SASII: 115
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