Übersicht

Verbotene Künste


Allgemein

Als Verbotene Künste wurden jene Abarten der Heiligen Künste bezeichnet, die vom Rat der Sieben verboten wurden. Insbesondere handelte es sich dabei um Anwendungen wie Totenbeschwörung oder Blutzauber, die den Glaubensgrundsätzen der Almári widersprachen. Im Eisernen Zeitalter wurden die Dunklen Künste oft fälschlicherweise mit den Verbotenen Künsten gleichgesetzt.


Geschichte

Ursprung

Die Verbotenen Künste wurden erstmals nach der Entstehung der Culmorier im Silbernen Zeitalter als solche benannt. Diese setzten die Heiligen Künste nämlich auf eine Weise ein, die allen anderen Almári zutiefst widerstrebte. So kam es, dass der Rat der Sieben einige Anwendungsformen ächtete. Dazu gehörte zu Anfang insbesondere die Kunst der Totenbeschwörung, aber auch der Einsatz der Heiligen Künste, um Leben auf grausame Art und Weise auszulöschen.

Weitere Entwicklung

Während die Culmorier bereits im Silbernen Zeitalter zahlreiche Wege fanden, die Verbotenen Künste weiter von dem zu entfernen, was die Almári für gut und rechtens befanden, nahm ihr Forschungsdrang in den ersten Jahrhunderten des Eisernen Zeitalters beträchtlich ab. Erst mit den beiden Culmorier-Feldzügen erfuhren die Verbotenen Künste eine weitere Blütezeit.


Wirkungsweise

Da die Verbotenen Künste zu den Heiligen Künsten gehörten, wirkten sie in ähnlicher Weise wie diese. Oft gingen sie dabei jedoch einen Weg, der zwar einfacher, aber grausamer und gefährlicher war. So vermochten beispielsweise Blutzauber mit weniger Aufwand dasselbe Ergebnis zu erzwingen, waren jedoch für den Anwender und denjenigen, der das Blut bereitstellte, bisweilen sehr schmerzhaft.


Grenzen

Die Grenzen der Verbotenen Künste überschritten jene der übrigen Heiligen Künste oft scheinbar um ein Vielfaches. Dies lag daran, dass die Anwender der Verbotenen Künste vor wenig zurückschreckten und bisweilen auch ihren eigenen Körper und Geist über Gebühr beanspruchten, um eine Wirkung zu erzielen. Dadurch alterten nicht wenige vor der Zeit oder nahmen ein furchtbar entstelltes Äußeres an.


Erwähnung

  • DSDV: 425, 450
Inhalt