Verbotene Künste

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Verbotene Künste


Allgemein

Als Verbotene Künste wurden jene Abarten der Heiligen Künste bezeichnet, die vom Rat der Sieben verboten wurden. Insbesondere handelte es sich dabei um Anwendungen wie Totenbeschwörung oder Blutzauber, die den Sitten und Glaubensgrundsätzen der Almári widersprachen. Im Eisernen Zeitalter wurden die Dunklen Künste oft fälschlicherweise mit den Verbotenen Künsten gleichgesetzt.


Geschichte

Ursprung

Die Verbotenen Künste wurden erstmals nach der Entstehung der Culmorier im Silbernen Zeitalter als solche benannt. Diese setzten die Heiligen Künste nämlich auf eine Weise ein, die allen anderen Almári zutiefst widerstrebte. So kam es, dass der Rat der Sieben einige Anwendungsformen für verboten erklärte. Dazu gehörte zu Anfang insbesondere die Kunst der Totenbeschwörung, aber auch der Einsatz der Heiligen Künste, um Leben auf grausame Art und Weise auszulöschen.

Weitere Entwicklung

Während die Culmorier bereits im Silbernen Zeitalter zahlreiche Wege fanden, die Verbotenen Künste weiter von dem zu entfernen, was die Almári als gut und rechtens empfanden, nahm ihr Forschungsdrang in den ersten Jahrhunderten des Eisernen Zeitalters beträchtlich ab. Erst mit den beiden Culmorier-Feldzügen erfuhren die Verbotenen Künste einen zweiten und dritten Höhepunkt.


Wirkungsweise

Da die Verbotenen Künste zu den Heiligen Künsten gehörten, wirkten sie in ähnlicher Weise wie diese. Oft gingen die Verbotenen Künste dabei jedoch einen Weg, der zwar einfacher, aber grausamer war. So vermochten beispielsweise Blutzauber mit weniger Aufwand dasselbe Ergebnis zu erzwingen, waren jedoch für den Anwender oder denjenigen, der das Blut bereitstellte, bisweilen sehr schmerzhaft.


Grenzen

Die Grenzen der Verbotenen Künste überschritten jene der sonstigen Heiligen Künste oft sehr weit. Dies lag daran, dass die Anwender der Verbotenen Künste meist vor wenig zurückschreckten und bisweilen auch ihren eigenen Körper und Geist über Gebühr beanspruchten, um eine Wirkung zu erzielen. Dadurch alterten sie bisweilen vor der Zeit oder nahmen ein furchtbar entstelltes Äußeres an.


Erwähnung

  • DSDV: 421, 446
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