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Zuto


Allgemein

Das Haus Zuto war eines der Dreizehn Häuser, die über Lau-Onn herrschten. Sein Sitz war die Stadt Ebenebe im Nordwesten des Reiches. Von dort aus wachten die Angehörigen des Hauses über die Grenze nach Galatenia.


Geschichte

Gründung von Lau-Onn

Da seine Angehörigen zumeist vom Handel lebten, war das Haus über ganz Auroka verstreut. Im Bürgerkrieg von Auroka schloss es sich dem Haus Kirage an und kämpfte gegen Fen-Asiru. Aus diesem Grund wurde es verbannt. Als die Aurokanisa zum ersten Mal nach Althaim einfielen, hielten sich die Angehörigen des Hauses Zuto im Hintergrund, doch gehörten sie zu den ersten, die sich auf dem Gebiet des späteren Lau-Onn niederließen. So gründeten sie im Westen des Reiches zahlreiche Siedlungen.

Händler und Wächter

Nach dem Ersten Krieg zwischen Erbarior und Lau-Onn nahm das Haus Zuto den Handel zu den Völkern im Westen auf. Zugleich stellte es jedoch auch sicher, dass von dort keinerlei Feinde nach Lau-Onn einfielen. Währenddessen bereisten seine Angehörigen ganz Lau-Onn, um Geschäfte mit den anderen Häusern abzuschließen. Im Jahr 2234 E.Z. wurde mit Firoki-Zuto zum ersten Mal ein Angehöriger des Hauses Zuto zum König von Lau-Onn gewählt.

Jüngere Geschichte

Im Zweiten Krieg zwischen Erbarior und Lau-Onn geriet das Haus Zuto in arge Bedrängnis, als Kiruki-Fyro sich nach Ebenebe zurückzog und dort von Walanir, dem König von Amrian, verraten wurde. Die schweren Verluste, die es aus diesem Krieg davontrug, sorgten dafür, dass es sich am nächsten kaum beteiligte. Im Jahr 2368 E.Z. wurde Ebenebe von den Truppen des Herrn der Finsternis angegriffen und ein weiteres Mal zerstört. In den darauffolgenden Jahren kämpfte das Haus Zuto gemeinsam mit seinen Nachbarn gegen den Feind, bis es diesen im Jahr 2370 E.Z. endgültig besiegte. Danach nahm es den Handel mit den Völkern von Galatenia langsam wieder auf.


Erscheinung

Die Angehörigen des Hauses Zuto waren zumeist recht groß für Aurokanisa. Sie trugen nicht selten teure Kleidung, um ihre Stellung als wohlhabende Händler hervorzuheben.


Bekannte Angehörige


Erwähnung

  • DHDF: 310
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