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Hollthar


Geschichte

Junge Jahre

Hollthar wurde im Jahr 2325 E.Z. als Sohn einfacher Handwerker in Xerdon geboren. Da seine Eltern nicht sonderlich wohlhabend waren, wuchs er in einfachen Verhältnissen auf. Zudem lebte er in ständiger Furcht, trieb doch der Blutschattenkult zu dieser Zeit vermehrt sein Unwesen in der Hauptstadt. Hollthar war sechzehn, als seine Eltern vom Kult ermordet wurden. Fortan musste er sich mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser halten. Auch nachdem Regnadon gestürzt und der Blutschattenkult größtenteils aus Xerdon vertrieben worden war, änderte sich an seiner Lage kaum etwas. Als Recalion dann Truppen für den Dritten Krieg zwischen Erbarior und Lau-Onn zusammenzog, fand Hollthar seine Berufung als Soldat.

Dienst an der Waffe

Hollthar kämpfte in zahlreichen Schlachten für Erbarior. Auch nach dem Krieg legte er die Waffen nicht nieder. Stattdessen trat er der Stadtwache von Xerdon bei, wo er es sogar bis zum Hauptmann brachte. Als solcher war er insbesondere für die Sicherheit des Kerkers im Westen der Stadt verantwortlich gemacht. Als der Kerkermeister im Jahr 2363 E.Z. starb, bewarb sich Hollthar um dessen Nachfolge, hatte er doch mittlerweile genug davon, eine Rüstung zu tragen. Da er keinerlei ernstzunehmende Mitbewerber hatte, wurde ihm die Verwaltung des Kerkers überlassen, sodass er fortan vorrangig am Schreibtisch arbeitete. Dort traf er im Jahr 2365 E.Z. auch auf Naron, als dieser den gefangenen Bormias besuchte. Als der Blutschattenkult und die Söhne der Gruft aus dem Kerker ausbrachen, war Hollthar nicht im Dienst, wohl aber schäumte er vor Wut, als er davon erfuhr. In der Folge ließ er die Wachen im Kerker verdoppeln.


Persönlichkeit

Hollthar war ein sehr pflichtbewusster, aber nicht besonders freundlicher Mensch. Sein Verhältnis zu seinen Untergebenen war kühl und er hatte nur wenige Freunde. Gelegentlich neigte er zu Wutausbrüchen.


Erscheinung

Hollthar war ein untersetzter Mann mit wenig Haar und einem blonden Bart. Seine eingefallenen Augen waren von einem trüben Grau.


Erwähnung

  • DEDV: 253, 255-258, 283
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