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Statthalter von Erbarior


Allgemein

Der Statthalter von Erbarior war der Stellvertreter des Königs von Erbarior, der in dessen Abwesenheit über das Reich herrschte. In Anwesenheit des Königs diente er diesem meist als Ratgeber.


Befugnisse

Der Statthalter hatte beinahe dieselben Befugnisse wie der König. Er durfte in gewissem Maß mit Rücksprache des Kronrates Gesetze erlassen und Recht sprechen. Zudem hatte er den Oberbefehl über die Stadtwache von Xerdon inne. Anders als der König hatte der Statthalter keine Befugnisse über das erbarische Heer, da dieses dem Heermeister unterstand. Der Statthalter durfte nicht zugleich Heermeister sein.


Verleihung

Der Statthalter wurde vom König gewöhnlich aus den Angehörigen des Kronrates ausgewählt und diente meist so lange, bis er in den Ruhestand trat.


Aberkennung

Der König konnte seinen Statthalter auch entlassen, wenn dieser keinen guten Dienst tat.


Trägerinnen und Träger


Erwähnung

  • DWS: 99, 326, 381
  • DEDV:  53, 113, 115, 152, 154, 156, 160, 218, 220, 229, 236, 245-252, 270, 273, 277-278, 281-282, 285-286, 292-293, 296, 305, 307, 310, 317, 321, 323-325, 327-331, 335-336, 379-380, 457
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